Ob Gebäudereinigung, Baumschnitt oder Baugewerbe – diese Hubarbeitsbühne ist ein echter Alleskönner.

Mit einer atemberaubenden Arbeitshöhe von 25 Metern und einer Reichweite von bis zu 19,30 Metern ist THEO 25 Ihr zuverlässiger Partner für vielfältige Aufgaben. Der Arbeitskorb lässt sich stufenlos um 180° drehen und bietet Platz für eine Traglast von bis zu 250 kg.

Meter Arbeitshöhe

Meter Reichweite

Kg Traglast

Steigen Sie ein und erleben Sie, wie THEO 25 Ihr Projekt zum schnelleren Abschluss bringt!

Modernste Sicherheitstechnologie und sanfter Start-Stopp-Mechanismus sorgen für effizientes und sicheres Arbeiten. Und das Beste daran? Dank der City-Abstützung können Sie THEO 25 sogar in engen innerstädtischen Bereichen problemlos einsetzen.

Nutzen Sie den untenstehenden Kalender, um THEO zu reservieren. Bei Abholung des Gerätes unterzeichnen Sie dann einen Mietvertrag mit der Gartenbau Bucher GmbH.

Das Mietverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes an den Mieter und endet mit der vereinbarungsgemäßen Rückgabe.

Eine Verlängerung der Einsatzdauer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich!

Ein voller Miettag entspricht maximal 8 Stunden. Eine Woche hat 5 Einsatztage (Mo.-Fr.) Mehrzeiten (Schichtbetrieb und Wochenendeinsatz) sind vorab anzumelden und werden berechnet.
  • 1/2 Tag (5h): 200,00 €
  • 1-2 Tage: 240,00 € / Tag
  • 3-4 Tage: 225,00 €/ Tag
  • Ab 5 Tagen: 210,00 €/ Tag
Ja, es gibt zusätzliche Kosten für Maschinenbruchversicherung (20,00 € täglich) und Kraftstoff (2,00 € pro Liter).

Maschinenbruchversicherung besteht mit der beim Mietgerät angegebenen Selbstbeteiligung pro Schadensfall, mindestens jedoch 2.500,00 € und wird nach Kalendertagen berechnet. Reifen- und Batterieschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Diebstahl gelten höhere Selbstbehalte.

Der Bediener des Gerätes muss vom Unternehmer schriftlich beauftragt sein. Der Mieter bestätigt und organisiert, dass nur eingewiesene Personen (mind. 18 Jahre) das Gerät bedienen dürfen.

Bei Vorlieferung kann der Mieter von einer Einweisung freigestellt werden. Dies ist nur erlaubt, wenn diese Maschine schon mehrmals durch den gleichen Bediener eingesetzt und diesem somit alle Funktionen und sicherheitsrelevanten Punkte im Umgang mit der Maschine bekannt sind.

Der Mieter verpflichtet sich, Schäden am Gerät bzw. aufgetretene Betriebsstörungen umgehend an den Vermieter zu melden.

Eine Funktions- und Sichtprüfung ist täglich vorzunehmen. Motor- und Hydraulikölstand oder weitere Schmierstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten aufzufüllen. Für etwaige Schäden, die auf Betriebsstoffmangel zurückzuführen sind, haftet der Mieter.
Noch Fragen? Bitte Email an info@gartenbau-bucher.de oder Anruf an +49 (0) 9971 9964 078.